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GASNETZ:
Bundesnetzagentur beschließt „Anika“ für Gasnetzbetreiber
Die Bundesnetzagentur gestattet den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB), vom 1. Oktober 2024 an weiter mit kapazitätserhöhenden Maßnahmen für das Gasnetz zu arbeiten.
 
Ein Beschluss der Kammer 7 der Bundesnetzagentur mit dem Titel „Anika“ erlaubt den Ferngasnetzbetreibern (FNB), auch vom 1. Oktober 2024 an weiter kapazitätserhöhende Maßnahmen durchzuführen. Sie sollen Engpässe im Gasnetz überbrücken. Die Festlegung für die „Anerkennung von Instrumenten zur Kapazitätserhöhung“ (Anika) gestattet den FNB auch nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung „Kap plus“ weiter, zum Beispiel marktliche Spread-Produkte einzusetzen.

Hintergrund der Regelung ist die 2021 erfolgte Zusammenlegung der zuvor zwei deutschen Gasmarktgebiete zu Trading Hub Europe (THE). Doch der Nord-Süd-Engpass in der Leitungskapazität zwischen den ehemaligen Marktgebieten blieb bestehen. Ohne ein Gegensteuern würden nach wie vor rund 80 Prozent der festen frei zuordenbaren Kapazitäten auf der Einspeiseseite des Marktgebiets im Vergleich zum Status vorher wegfallen, begründet die Behörde den Beschluss. Damit wären die Möglichkeiten für die Nominierung beliebiger Kombinationen von Ein- und Ausspeisepunkten deutlich eingeschränkt. Es ist aber gerade der Sinn eines einheitlichen Marktgebiets, dass Gas-Transportkunden hier vollen Spielraum haben und so die Liquidität des Virtuellen Handelspunktes (VHP) steigt.

Seit der Zusammenlegung seien die FNB dank der Maßnahmen „offensichtlich stets in der Lage“ gewesen, die Transportwünsche des Marktes zu erfüllen, sodass sich diese als wirksam erwiesen hätten, so die Agentur.

Der Beschluss im Festlegungsverfahren „Anika“ für die FNB  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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